Bielefelder Paar entgeht knapp dreistem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Eileen SontagBielefelder Paar entgeht knapp dreistem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Paar aus Bielefeld entgeht nur knapp einem Online-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld ist beim Versuch, eine elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen, nur knapp einem Online-Betrug entgangen. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei gemeldet wurde, betraf eine gefälschte Website, die ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person verlangte. Die ETA ist seit fast einem Jahr für Reisende, die nach Großbritannien einreisen, verpflichtend.
Das Paar begann den Antrag, nachdem es die Website über eine Suchmaschine gefunden hatte. Wie verlangt, gaben sie ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtkosten im Zahlungsschritt jedoch auf etwa 240 Euro anstiegen, wurden sie misstrauisch.
Da ihnen etwas seltsam vorkam, verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um betrügerische Abbuchungen zu verhindern. Der offizielle ETA-Antrag muss direkt über die Regierungswebsite der britischen Behörden unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden, wo die korrekte Gebühr bei 18,50 Euro pro Person liegt.
Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise, wie man betrügerische Websites erkennt. Die Behörden erinnern Reisende daran, ausschließlich die offizielle Plattform für die Beantragung der ETA zu nutzen.
Das Paar erstattete Anzeige bei der Polizei und wies damit auf die Gefahren hin, die von Drittanbieter-Websites bei der Ausstellung von Reisedokumenten ausgehen. Das ETA-System, das vor fast einem Jahr eingeführt wurde, verlangt von allen Antragstellern die Nutzung des offiziellen Portals der britischen Regierung. Nur so ist sichergestellt, dass sie die richtige Gebühr zahlen und potenziellen Betrug vermeiden.






