Bundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Transparenz und Bonitätsbewertung nach GDPR
Oscar KabusBundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Transparenz und Bonitätsbewertung nach GDPR
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Streit um Datentransparenz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Auskünfte der Schufa über ihr Bonitätsbewertungssystem den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) genügen. Fünf Kläger argumentieren, die bisher bereitgestellten Informationen seien nicht ausreichend detailliert.
Der Rechtsstreit dreht sich darum, wie umfassend die Schufa über ihre algorithmischen Bonitätsprüfungen informieren muss. Die Kläger fordern mehr Einblick in die Berechnungslogik hinter ihren Scoring-Werten. Die Schufa hingegen betont, ihre aktuellen Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Vorgaben.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen behauptet, dieses Modell erfülle bereits künftige rechtliche Standards, indem es jeden Faktor und dessen Gewichtung offengelegt.
Ab November 2026 tritt ein neues Regelwerk für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft. Die Schufa plant, ihr aktualisiertes Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen und damit eine ältere, komplexere Version abzulösen.
Die Entscheidung des Gerichts wird die Transparenzpflichten nach der GDPR für automatisierte Entscheidungsfindung präzisieren. Sie könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie datenbasierte Bewertungen künftig durchgeführt werden. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Verfahren im Zusammenhang mit algorithmischen Systemen werden.






