Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Sanktionen
Reinhild HänelDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Sanktionen
Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist zur Einführung neuer Lohntransparenzregeln verpasst. Die Vorschriften, die der Bekämpfung von Lohnungleichheit dienen sollen, hätten eigentlich bis Montag, den 10. Juni 2026, umgesetzt sein müssen. Nun droht dem Land ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren seitens Brüssel, da die Umsetzung frühestens Anfang 2027 erfolgen wird.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie hätte bis Juni 2026 von allen Mitgliedstaaten übernommen werden sollen. Nach den neuen Regeln müssen Arbeitgeber künftig Startinggehälter offen mit Bewerbern teilen. Zudem ist es ihnen untersagt, Kandidaten nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen.
Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittliche Bezahlung für vergleichbare Positionen anzufordern – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern müssen regelmäßig ihre Gender-Pay-Gap-Daten veröffentlichen. In Deutschland beginnen die ersten Berichtspflichten jedoch erst im Juni 2028 – zwei Jahre später als vorgesehen.
Durch die Verzögerung verstößt Deutschland nun gegen EU-Recht. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Frauen im Land im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Unterschied als der EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent. Die Europäische Kommission hat bereits angedroht, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, falls die Regeln nicht zügig umgesetzt werden.
Der verschobene Zeitplan verschiebt die deutsche Umsetzung auf Anfang 2027, während die Meldepflichten erst Mitte 2028 greifen. Bis dahin gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin die alten Regelungen. Die Verzögerung setzt das Land nicht nur möglichen EU-Sanktionen aus, sondern zementiert auch eine der größten Lohnlücken zwischen den Geschlechtern in Europa.






