17 June 2026, 19:12

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Kommission eröffnet umfassende Untersuchung wegen mutmaßlicher deutscher Staatshilfe bei Verkauf des Nürburgrings

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Die Prüfung soll klären, ob die Transaktion mit den EU-Beihilferegeln vereinbar ist. Anlass sind Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens.

Im Oktober 2014 hatte die Kommission zunächst entschieden, dass der Verkauf an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH keine staatliche Beihilfe darstelle. Doch der Gerichtshof der Europäischen Union hob diesen Beschluss am 2. September 2021 auf. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die Transparenz und Diskriminierungsfreiheit der Ausschreibung zu untersuchen.

Die neue Untersuchung wird nun prüfen, ob die Verkaufsentscheidung dem deutschen Staat zuzurechnen ist. Zudem werden Vorwürfe zusätzlicher Beihilfen an Capricorn nach der Vergabe geprüft, darunter Details aus dem Kaufvertrag und spätere Vorgänge. Auch die möglicherweise unverbindliche Natur der Finanzierungszusage von Capricorn und deren Auswirkungen auf das Verfahren stehen auf dem Prüfstand.

Deutschland und andere beteiligte Parteien können im Rahmen der Untersuchung Stellungnahmen abgeben. Weitere Informationen sind auf der Wettbewerbswebsite der Kommission unter der Fallnummer SA.31550 im Beihilferegister abrufbar.

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Die Untersuchung der Kommission vorwegzunehmen, wäre verfrüht – ihr Ergebnis wird zeigen, ob der Verkauf und damit zusammenhängende Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Das Verfahren ermöglicht eine gründliche Überprüfung der Ausschreibung und ihrer Folgen.

Quelle