Freispruch für Autor nach Beleidigung von Philipp Amthor – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Tatjana ReinhardtFreispruch für Autor nach Beleidigung von Philipp Amthor – ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet angeklagt worden war. Der Staat verfolgte den Fall nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige unter Strafe stellt. Der Autor war bereits vor vier Jahren wegen einer ähnlichen Straftat verurteilt worden.
Der Tweet über Amthor blieb zunächst unbeachtet. Erst ein Jahr später sorgte er für Aufsehen, als der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete – ein Verfahren, das später eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerungen des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Dennoch endete der Prozess mit einem Freispruch. Der Autor kritisierte im Anschluss Paragraf 188 und forderte dessen Abschaffung oder Reform, um zu verhindern, dass normale Bürger wegen vergleichbarer Vorwürfe belangt werden.
Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, was bedeutet, dass Angeklagte oft nie vor einem Richter erscheinen. Der Autor hatte bereits 2020 für die Beleidigung eines Politikers 90 Tagessätze erhalten – ein Beispiel dafür, wie solche Fälle häufig ohne vollständige Gerichtsverhandlung abgewickelt werden.
Der juristische Erfolg des Autors setzt ein wichtiges Zeichen für Meinungsfreiheitsprozesse, die Politiker betreffen. Dennoch bleibt er besorgt über die weiteren Auswirkungen von Paragraf 188 auf Menschen ohne juristische Mittel. Das Urteil ändert nichts daran, dass der Staat Beleidigungen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens weiterhin auch ohne Anzeige verfolgen kann.






