Gericht bestätigt Neuwieds Praxis bei Besetzung von Beiräten – AfD-Klage gescheitert
Reinhild HänelGericht bestätigt Neuwieds Praxis bei Besetzung von Beiräten – AfD-Klage gescheitert
Verwaltungsgericht weist Klage von AfD-Mitgliedern im Stadtrat von Neuwied ab
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Klage von AfD-Mitgliedern des Neuwieder Stadtrats abgewiesen. Streitpunkt war die Besetzung des Beirats für Migration und Integration sowie des Seniorenbeirats. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig und verfahrenskonform war.
Auslöser des Verfahrens war ein Normenkontrollantrag mehrerer AfD-Stadträte. Diese hatten gefordert, dass eine Mehrheit der Ratsmitglieder in diesen Gremien vertreten sein müsse. Der Stadtrat hatte stattdessen jeder Fraktion erlaubt, einen Vertreter zu benennen – entweder ein Ratsmitglied oder einen "Fachbürger".
Das Gericht prüfte den Beschluss und stellte keine Verfahrensmängel fest. Zudem bestätigte es, dass für Beiräte andere Regeln gelten als für formelle Ausschüsse. Laut Urteil verstieß das Vorgehen der Stadt weder gegen die Kommunalordnung noch gegen interne Verfahren.
Oberbürgermeister Jan Einig begrüßte die Entscheidung als klare Bestätigung der städtischen Praxis. Er betonte, dass die Einbindung von Bürgern in die Stadtplanung und die Übertragung von Verantwortung der Kernauftrag dieser Gremien sei. Das Gericht verwies zudem darauf, dass der Beschluss ordnungsgemäß gefasst worden war und in einer öffentlichen Sitzung diskutiert werden konnte.
Mit dem Urteil bleibt das bisherige System Neuwieds zur Besetzung der Beiräte bestehen. Die Stadt kann Fraktionen weiterhin die Wahl zwischen Ratsmitgliedern und externen Experten ermöglichen. Die Entscheidung beseitigt rechtliche Unsicherheiten und bestätigt die bestehende Praxis des Stadtrats.






