14 April 2026, 14:33

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und einem Logo, das "19 Millionen Amerikaner werden geschätzte 400 USD pro Jahr an Arzneikosten sparen".

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat Bedenken hinsichtlich der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Plattformen geweckt, die die Wahl der Patienten beeinflussen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass solche Kooperationen gegen Werberegeln verstoßen und das Prinzip der freien Apothekenwahl gefährden könnten. Apotheken riskieren nun rechtliche Konsequenzen, wenn sie weiterhin mit diesen Diensten zusammenarbeiten, ohne die notwendigen Prüfungen vorzunehmen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Online-Plattform DoktorABC, die verschreibungspflichtige Medikamente bewarb und Patienten gezielt an bestimmte Apotheken verwies. Das Gericht urteilte, dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt, da sie die Freiheit der Patienten einschränkt, ihre Apotheke frei zu wählen. Selbst wenn die Apotheken die Plattformen nicht selbst betreiben, tragen sie Mitverantwortung für unzulässige Werbung, die in ihrem Namen erfolgt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits zuvor klargestellt, dass Werbeverbote alle Formen der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel umfassen – einschließlich indirekter Marketingmethoden, wie etwa die Ansprache bestimmter Krankheitsbilder ohne Nennung konkreter Medikamente. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt, dass Apotheken die Rechtmäßigkeit der Plattformen, mit denen sie kooperieren, überprüfen müssen, andernfalls drohe ihnen der Entzug der Betriebsgenehmigung.

Apotheken sind nun verpflichtet, ihre Partnerschaften mit digitalen Dienstleistern zu überprüfen. Wer sich nicht von illegalen Werbemodellen distanziert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Das Urteil erstreckt sich auch auf Lifestyle-Produkte und medizinisches Cannabis, bei denen die meisten aktuellen Werbepraktiken als unzulässig eingestuft wurden.

Die Entscheidung erhöht die Verantwortung der Apotheken, die Einhaltung der Werbevorschriften sicherzustellen. Wer mit Plattformen wie DoktorABC zusammenarbeitet, riskiert nun Strafen – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Das Urteil unterstreicht die strengen Grenzen, die für die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente gelten, und betrifft sowohl Online-Dienste als auch traditionelle Apotheken.

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