08 June 2026, 22:26

Gericht stoppt Verleumdungskampagne: Linke unterliegt gegen AfD-Abgeordnete

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Verleumdungskampagne: Linke unterliegt gegen AfD-Abgeordnete

Ein deutsches Gericht hat in einem Verleumdungsverfahren zugunsten von 13 AfD-Abgeordneten gegen die Linke entschieden. Streitpunkt war der Vorwurf, die Politiker hätten während einer Landtagssitzung die Parkinson-Erkrankung eines politischen Gegners verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock stufte die Anschuldigungen als unbelegt ein und verfügte die Rücknahme von Teilen einer Pressemitteilung.

Der Fall nahm im April 2025 seinen Anfang, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn Mitgliedern der AfD vorwarf, in der Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linke wiederholte die Behauptung später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten die 13 AfD-Politiker eine einstweilige Verfügung gegen zwei Kreisverbände der Linken.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Linke ihre Vorwürfe nicht beweisen konnte. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und urteilten, die Aussagen seien weitgehend falsch. Zwar räumten sie ein, dass Politiker einer erhöhten öffentlichen Kontrolle unterlägen, betonten jedoch, dass persönliche Angriffe inakzeptabel blieben.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, haltlose Anschuldigungen erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen. Das Gericht untersagte der Linken, die umstrittenen Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

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Mit dem Urteil ist es der Linken verboten, ihre Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten zu wiederholen. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen politischer Kritik auf – selbst in hitzigen Parlamentsdebatten. Beide Seiten müssen sich nun an die gerichtlichen Auflagen für weitere Äußerungen halten.

Quelle