24 June 2026, 02:23

Koblenz setzt Grundsteuersätze unter Landesrichtwert – und profitiert trotzdem

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der Förderung der urbanen Entwicklung präsentiert

Koblenz setzt Grundsteuersätze unter Landesrichtwert – und profitiert trotzdem

Die Stadt Koblenz hat ihre Grundsteuersätze für die Kategorien A und B unter den Landesausgleichswerten festgesetzt. Allerdings liegt der Gewerbesteuerhebesatz weiterhin über dem landesweiten Richtwert. Diese Entscheidung hat Diskussionen über die Förderfähigkeit von städtebaulichen Projekten ausgelöst.

Im Dezember 2022 führte Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes neue Steuerkraftmesszahlen ein, die als Ausgleichssätze bekannt sind. Diese legen die Mindesteinnahmen fest, die Kommunen durch Grundsteuern erzielen müssen, um Fördermittel für die Stadtentwicklung zu erhalten.

Koblenz erzielte im Jahr 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen, als es nach den landesweiten Ausgleichssätzen der Fall gewesen wäre. Obwohl die Grundsteuersätze der Stadt unter den Vorgaben liegen, überstiegen die Gesamteinnahmen aus diesen Steuern den geforderten Betrag.

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Oberbürgermeister David Langner betonte, dass die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen für die Förderfähigkeit entscheidend sei – nicht zwingend jeder einzelne Steuersatz. Diese Auffassung deckt sich mit einem Rechtsgutachten, das der Koblenzer Stadtrat im Juli 2023 in Auftrag gegeben hatte, um die Rechtmäßigkeit der landesweiten Richtlinien zu prüfen.

Prof. Dr. Steffen Lampert unterstützte diese Interpretation und erklärte, dass Kommunen die einzelnen Steuersatzvorgaben nicht erfüllen müssten, sofern ihre gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen die Ausgleichssumme übersteigen. Die Landesbehörden bestätigten später, dass unter diesen Bedingungen weiterhin Fördermittel bewilligt werden könnten.

Der Umgang Koblenz’ mit den Steuersätzen zeigt, wie die Gesamteinnahmen über die Förderfähigkeit entscheiden können. Die Fähigkeit der Stadt, überschüssige grundsteuerbasierte Einnahmen zu generieren, stellt sicher, dass sie die landesweiten Anforderungen erfüllt. Diese Klarstellung dient anderen Kommunen in ähnlicher Lage als Orientierungshilfe.

Quelle