Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels entlastet
Tatjana ReinhardtMainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels entlastet
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Steuerpflicht von den Betrieben auf ihre Gäste. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, werden sie von den Behörden noch einmal geprüft.
Die aktualisierte Satzung stellt klar, dass die Gäste – und nicht Hotels oder Vermietungsdienste – die Beherbergungsabgabe zu entrichten haben. Mit dieser Anpassung soll die Einhaltung der Vorschriften für lokale Unternehmen vereinfacht werden.
Eine Übergangsregelung schützt Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Unternehmen bleiben bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht befreit.
Der Finanz- und Hauptausschuss wird die überarbeitete Satzung am 6. Mai 2026 prüfen. Nach dieser Sitzung geht der Entwurf zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Falls die neue Satzung verabschiedet wird, ändert sich die Erhebung der Beherbergungssteuer in Mainz. Betriebe mit älteren Verträgen erhalten eine zusätzliche Frist zur Anpassung, bevor die Regelungen greifen. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Schritte bestimmen.






