Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat will ihn entlassen
Oscar KabusMatthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat will ihn entlassen
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück
Die Kehrtwende kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Behörden seine Verbindungen zur SDC Sachsen Digital Consulting GmbH untersuchen – ein Unternehmen, das nun vor der Insolvenz steht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft prüft seine Rolle beim finanziellen Zusammenbruch des Unternehmens.
Das Insolvenzverfahren gegen die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH wurde am 25. November 2025 eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, ob Hundt eine Mitschuld am Niedergang des Unternehmens trägt. Unabhängig davon führt die Deutsche Rentenversicherung eine Prüfung durch, um mögliche ausstehende Beitragszahlungen zu klären.
Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt angeboten, diesen später jedoch zurückgenommen. Er begründete dies mit Frust über das, was er als „grundlose Gerüchte und falsche Behauptungen“ bezeichnete. Dennoch treibt der Berliner Senat die Pläne für seine Entlassung voran; eine endgültige Entscheidung wird für Dienstag erwartet.
Unterlagen zufolge war Hundt niemals Gesellschafter der Humboldt Capture Germany GmbH, sondern fungierte dort bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer. Im Falle einer Entlassung stünde ihm eine Abfindung in Höhe von sechs Monatsgehältern zu – etwa 72.000 Euro.
Das Entlassungsverfahren des Senats läuft bereits, ein Beschluss wird für nächste Woche erwartet. Gleichzeitig werden die Prüfung und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH zeigen, ob es zu finanziellen Verfehlungen gekommen ist. Die Auszahlung von Hundts Abfindung hängt vom Ausgang dieser Verfahren ab.






