Medizinisches Cannabis auf Reisen: Diese Regeln gelten 2026 im Ausland
Reinhild HänelMedizinisches Cannabis auf Reisen: Diese Regeln gelten 2026 im Ausland
Erste große Reiseaison nach dem neuen Cannabisgesetz: Was Patienten bei medizinischem Cannabis im Ausland beachten müssen
Die erste große Frühlingsreisezeit unter dem neuen deutschen Cannabisgesetz (CanG) wirft Fragen zum Transport von medizinischem Cannabis ins Ausland auf. Da viele Patientinnen und Patienten Reisen planen, haben die Behörden aktuelle Hinweise veröffentlicht, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Reiseziel und Aufenthaltsdauer deutlich.
Am 23. März 2026 erinnerten deutsche Gesundheitsbehörden an die strengen Auflagen für die Mitnahme von medizinischem Cannabis auf Reisen. Wer in Länder des Schengen-Raums für maximal 30 Tage reist, benötigt ein Artikel-75-Zertifikat, das von der örtlichen Gesundheitsbehörde ausgestellt wird. Das Dokument muss die genaue Dosierung, die Gesamtmenge, die Reisedaten sowie die persönlichen Angaben der Patientin oder des Patienten enthalten.
Zudem wird geraten, das Cannabis in der Originalverpackung der Apotheke mitzuführen und ausschließlich im Handgepäck zu transportieren. Außerhalb des Schengen-Raums gelten oft Einfuhrverbote. Für solche Reiseziele empfehlen die Behörden, sich vorab an die diplomatische Vertretung des Ziellandes zu wenden.
Eine detaillierte Übersicht der länderspezifischen Regelungen findet sich im Artikel "Medizinisches Cannabis weltweit: Welche Vorschriften gelten im Ausland?" Diese Quelle hilft Patientinnen und Patienten, Risiken vor der Abreise einzuschätzen.
Die aktualisierten Leitlinien sollen rechtliche Komplikationen für Nutzer medizinischen Cannabis aus Deutschland verhindern. Während Reisen innerhalb des Schengen-Raums vergleichsweise unkompliziert bleiben, erfordern Fahrten in Drittstaaten besondere Vorsicht. Patienten müssen sich vorab über die lokalen Gesetze informieren und die notwendigen Unterlagen besorgen.






