16 April 2026, 16:31

Mehr Apotheker zahlen Pflichtbeiträge – selbst ohne aktive Berufstätigkeit

Altes deutsches Bieretikett namens "Drei Kaiser Bier" mit drei Männern in traditioneller Kleidung, einer hält eine Bierflasche, mit Unterschriften unten auf einem hellblauen Hintergrund.

Mehr Apotheker zahlen Pflichtbeiträge – selbst ohne aktive Berufstätigkeit

Neue Regeln erweitern Pflichtmitgliedschaft für Apotheker in mehreren Bundesländern

In mehreren deutschen Bundesländern wurden die Vorschriften zur Pflichtmitgliedschaft für Apotheker ausgeweitet. Die Änderung betrifft nun auch Berufsangehörige, die nicht mehr aktiv praktizieren – was zu höheren Gebühren und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führt. Die Apothekerkammern müssen ihre Beitragsstrukturen anpassen und die betroffenen Mitglieder in Regionen wie Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Berlin identifizieren.

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Die Novelle des Heilberufsgesetzes löste die Veränderung aus. Demnach sind die Kammern nun verpflichtet, auch Rentner und nicht mehr berufstätige Apotheker aufzunehmen. Als Reaktion darauf muss die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) von dieser neuen Gruppe Beiträge erheben.

Die Anpassung zwang die Kammern, ihre Gebührenordnungen zu überarbeiten. In Sachsen steigen die Jahresbeiträge für angestellte Mitglieder von 152 auf 228 Euro. Berlins angestellte Apotheker müssen künftig 294 Euro zahlen – ein Plus von 100 Euro. Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt hingegen bei 40 Euro.

Um die Kosten zu bewältigen, halbierte die Kammer ihre Beiträge für das laufende Jahr. Damit sollen die finanziellen Rücklagen abgebaut werden. Gleichzeitig wächst jedoch der Arbeitsaufwand in den Kammergeschäftsstellen, da sie in Hessen nun Rentner und nicht praktizierende Apotheker ermitteln müssen. Zudem wurde die Pharmazeutische Zeitung (PZ) in Niedersachsen aus dem Mitgliedschaftspaket gestrichen.

Die ausgeweiteten Mitgliedschaftsregeln führen für viele Apotheker zu höheren Abgaben. Die Kammern stehen vor der Aufgabe, nicht mehr aktive Berufsangehörige zu erfassen und zu belasten – was den Verwaltungsaufwand erhöht. Hinzu kommen Gebührenanpassungen und der Wegfall bestimmter Leistungen in einigen Bundesländern.

Quelle