Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Mitsubishi-Modelle wie Eclipse Cross
Tatjana ReinhardtNeue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Mitsubishi-Modelle wie Eclipse Cross
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern. Mit der Initiative werden private Haushalte beim Kauf oder Leasing bestimmter Neuwagen finanziell entlastet – darunter Plug-in-Hybride wie der Mitsubishi Outlander sowie vollelektrische Modelle wie der Mitsubishi Eclipse Cross. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen, wobei Geringverdiener die höchste Unterstützung erhalten.
Gefördert werden zwei Mitsubishi-Modelle: Der rein elektrisch betriebene Eclipse Cross verbraucht 16,7–17,1 kWh pro 100 Kilometer und stößt keine CO₂-Emissionen aus. Der Plug-in-Hybrid Outlander kommt auf einen Verbrauch von 24,8–25,5 kWh (elektrisch) sowie 1,2–2,7 Liter Benzin pro 100 Kilometer und emittiert 60 Gramm CO₂ pro Kilometer.
Die Fördersummen staffeln sich nach Haushaltseinkommen: Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro gibt es 5.000 Euro für den Eclipse Cross bzw. 3.500 Euro für den Outlander. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro für den Eclipse Cross oder 1.500 Euro für den Outlander. Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 5.000 Euro, maximal jedoch um 10.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Fahrzeug mindestens 36 Monate gehalten wird und der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Zulassung gestellt wird. Gefördert werden Neuwagen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 zugelassen werden – sofern die Mittel nicht vorher erschöpft sind. Die Basisprämie für Plug-in-Hybride beginnt bei 1.500 Euro, kann aber je nach Berechtigung auf bis zu 4.500 Euro steigen.
Ziel des Programms ist es, den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu beschleunigen, indem die Kosten für berechtigte Käufer gesenkt werden. Die Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach der Fahrzeugzulassung eingereicht werden, und das Auto muss mindestens drei Jahre lang im Besitz bleiben. Die Förderung gilt rückwirkend für alle förderfähigen Fahrzeuge, die ab 2026 zugelassen werden.






