Neue Mehrwertsteuer-Regeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Oscar KabusNeue Mehrwertsteuer-Regeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue Regeln für die Mehrwertsteuer-Angaben in Apothekenabrechnungen. Die DAK-Gesundheit hat strengere Richtlinien für die Übermittlung von Preisen und Steuerdetails in elektronischen Kostenvoranschlägen angekündigt. Ziel der Änderungen ist es, die Rechnungsbearbeitung zu vereinfachen und Fehler in automatisierten Systemen zu reduzieren.
Ab dem Stichtag müssen Apotheken bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen sowohl Nettopreise als auch den korrekten Mehrwertsteuer-Hinweis angeben. Grundsätzlich sind die Preise ohne Mehrwertsteuer anzugeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise oder eine Steuerbefreiung vereinbart sind.
Der Mehrwertsteuer-Hinweis muss jeder Preisangabe beigefügt werden. Bei der automatisierten Abrechnung sind die Ziffern "1" für den regulären Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz zu verwenden. Bei manuellen Eingaben sind in der Regel Kennzeichnungen wie Netto (regulärer MwSt-Satz) oder Netto (ermäßigter MwSt-Satz) erforderlich.
Die DAK-Gesundheit warnt, dass Verstöße gegen diese Vorgaben zu abgelehnten Abrechnungen führen können. Nach Fristablauf drohen bei fehlenden oder falschen Mehrwertsteuer-Angaben zudem Abrechnungsstreitigkeiten.
Die überarbeiteten Leitlinien sollen die Transparenz der Mehrwertsteuer-Angaben in Apothekentransaktionen erhöhen. Bis zum Stichtag im Mai 2026 müssen Apotheken ihre Systeme anpassen, um die korrekten Hinweise zu integrieren. Bei Nichteinhaltung sind Verzögerungen in der Zahlungsabwicklung und mögliche Konflikte mit der Krankenkasse zu befürchten.






