17 June 2026, 19:24

Neuer Stornierungsbutton: Was Online-Händler jetzt beachten müssen

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neuer Stornierungsbutton: Was Online-Händler jetzt beachten müssen

Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung, die Online-Händler und Dienstleister verpflichtet, auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzuzeigen. Die Vorschrift betrifft alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.

Der Button muss mit „Vertrag kündigen“ beschriftet sein, und der Widerrufsprozess darf nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Verbraucher erhalten nach einer digitalen Kündigung zudem umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

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Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert: In der Regel beträgt die Frist weiterhin 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung jedoch von den nationalen Gesetzen abhängt. Während Deutschland sie bereits eingeführt hat, könnten andere EU-Länder später folgen. Der neue Button ist nun für alle betreffenden Verträge in Deutschland verpflichtend und soll Verbrauchern die Kündigung erleichtern. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um zu vermeiden, dass sich die Widerrufsfrist für ihre Kunden verlängert.

Quelle