10 May 2026, 16:23

Schärfere Regeln: Gewalt gegen Eltern soll Umgangsrecht kosten

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Gewalt gegen Eltern soll Umgangsrecht kosten

Bundesjustizministerium plant schärfere Regeln zum Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt

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Nach den Plänen des Justizministeriums könnten gewalttätige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, wenn sie ihren Partner oder ihre Partnerin misshandeln. Die Reform zielt darauf ab, Familiengerichten mehr Befugnisse einzuräumen, um in Sorgerechtsstreitigkeiten einzugreifen.

Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf würde Richtern ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern zu untersagen – und zwar dann, wenn die Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin die Sicherheit des Opfers gefährdet. Alternativ könnten Gerichte auch begleitete Besuche anordnen, statt ein vollständiges Kontaktverbot zu verhängen.

Jeder Fall würde individuell geprüft, wobei Faktoren wie das Ausmaß der Gewalt und das Risiko weiterer Übergriffe abgewogen würden. Das Ministerium betont, dass ein vollständiger Entzug des Umgangsrechts nur als letztes Mittel in Betracht käme. Selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richte, erkenne der Entwurf an, dass das Miterleben von Misshandlungen tiefgreifende psychische Schäden verursachen könne.

Die Reform baut auf dem bestehenden Familienrecht auf, stärkt jedoch den Schutz für Betroffene. Richter sollen bewerten, ob ein vorübergehendes oder dauerhaftes Kontaktverbot notwendig ist, um weitere Gefahren abzuwenden. Ziel ist es, dass Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht häusliche Gewalt künftig konsequenter berücksichtigen.

Falls das Gesetz verabschiedet wird, hätten Gerichte klarere Instrumente, um Kinder in gewaltbelasteten Haushalten zu schützen. Ein Nachweis, dass das Kind direkt geschädigt wurde, wäre nicht erforderlich – es genüge, dass die Gewalt gegen einen Elternteil ein Risiko für das Kind darstellt. Das Justizministerium erwartet, dass die Reform bestehende Schutzlücken für Familien schließt.

Quelle