29 April 2026, 14:30

Stefan Evers wird Berlins neuer Kulturstaatssekretär nach Skandal um Fördergelder

Logo der Berliner Finanzinitiative: ein blauer Kreis mit einer weißen Umrandung und einem weißen "B" in der Mitte, umgeben von einem weißen Ring mit einem blau-weißen Karomuster, auf einem weißen Hintergrund mit fetter schwarzer Schrift, die "Berlin Finance Initiative" lautet.

Stefan Evers wird Berlins neuer Kulturstaatssekretär nach Skandal um Fördergelder

Berlin bekommt neuen Kulturstaatssekretär nach Rücktritt von Sarah Wedl-Wilson

Nach dem Rücktritt von Sarah Wedl-Wilson am vergangenen Freitag steht an der Spitze der Berliner Kulturverwaltung ein Wechsel bevor. Der Rückzug erfolgte im Anschluss an einen kritischen Prüfbericht des Landesrechnungshofs. Die CDU hat nun den Finanzsenator Stefan Evers als ihren Nachfolger bestimmt.

Die Entscheidung fiel bei einem Treffen am Dienstagabend, an dem CDU-Kreisvorsitzende und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner teilnahmen. Noch am selben Tag hatte Wegner betont, es gebe noch keine endgültige Personalie. Doch bis zum Abend einigte sich die Runde auf Evers als geeigneten Kandidaten.

Evers, der bereits für die Stadtfinanzen zuständig ist, überzeugte durch seine wirtschaftliche Expertise und sein großes Interesse an kulturellen Themen. Bis zur Landtagswahl im September 2023 wird er nun beide Ressorts leiten. Zuvor war mit Thomas Heilmann, einem weiteren CDU-Politiker, ein anderer Name im Gespräch gewesen, der sich jedoch nicht durchsetzte.

Der Wechsel folgt auf Wedl-Wilsons Rückzug, nachdem der Rechnungshof festgestellt hatte, dass sie rechtswidrig 2,6 Millionen Euro für 13 Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus bewilligt hatte. Evers steuert derzeit die Haushaltsverhandlungen der Hauptstadt und bereitet sich gleichzeitig auf seine neuen kulturpolitischen Aufgaben vor.

Offiziell wird er den Posten des Kultursenators übernehmen, behält aber zugleich sein Finanzressort. Mit der Doppelfunktion soll nach dem Fördergeld-Skandal wieder Stabilität in die Verwaltung gebracht werden. Die Übergangsregelung gilt bis zu den anstehenden Berliner Wahlen im Herbst 2023.

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