Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Bas-Entwurf scharf ab
Oscar KabusStreit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Bas-Entwurf scharf ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes abgelehnt. Der von Bundesarbeitsministerin Bárbel Bas vorgelegte Entwurf sieht Änderungen vor, die nach Ansicht Connemanns Unternehmen und Beschäftigte benachteiligen würden.
Der Vorschlag schlägt vor, tägliche Höchstarbeitszeiten durch eine wöchentliche Obergrenze zu ersetzen. Zudem sind vertrauensbasierte Arbeitszeiten vorgesehen, und das Ziel ist eine Bürokratieabbau. Bei Nachtschichten darf die durchschnittliche Arbeitszeit in keinem 24-Stunden-Zeitraum acht Stunden überschreiten.
Allerdings beschränkt der Entwurf flexible wöchentliche Arbeitszeitregelungen auf Tarifverträge. Connemann kritisiert dies als diskriminierend für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer und den Mittelstand. Zudem warnt sie, dass die neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zusätzliche Bürokratie schaffen könnten.
Connemann ist der Auffassung, dass der Entwurf gegen die Koalitionsvereinbarung verstößt. Diese hatte eine Angleichung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie zugesagt, die eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums festlegt. Zudem war vereinbart worden, vertrauensbasierte Arbeitszeiten ohne verpflichtende Erfassung beizubehalten und Zwangsüberstunden zu verhindern.
Der abgelehnte Entwurf sah vor, wöchentliche Arbeitszeitgrenzen nur über Tarifverträge zu regeln. Connemann argumentiert, dass dies den Mittelstand und nicht tarifgebundene Beschäftigte benachteilige. Zudem verstoße der Vorschlag gegen frühere Zusagen, Bürokratie abzubauen und flexible Arbeitszeitmodelle zu schützen.






