Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Droht ein Massenrückzug aus öffentlichen Aufträgen?
Oscar KabusTariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Droht ein Massenrückzug aus öffentlichen Aufträgen?
Neues Gesetz zu Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen stößt auf scharfe Kritik der Wirtschaft
Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bei Bundesaufträgen Tarifverträge einzuhalten, hat bei Wirtschaftsvertretern für Aufsehen gesorgt. Das sogenannte Tariftreuegesetz (TTG) wurde im Februar 2026 vom Bundestag verabschiedet und erhielt im März die endgültige Zustimmung des Bundesrats. Viele Firmen warnen nun, die Regelung könnte sie dazu bringen, sich vollständig aus öffentlichen Ausschreibungen zurückzuziehen.
Das Gesetz zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen (TTG) schreibt vor, dass Unternehmen, die Bundesaufträge im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhalten, die jeweiligen Tarifstandards erfüllen müssen. Auch Subunternehmer sind betroffen – ausgenommen bleiben jedoch Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr. Bei Verstößen droht der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren.
Die Wirtschaft reagiert mit scharfer Ablehnung. Eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die Bürokratie bei öffentlichen Ausschreibungen als übermäßig empfinden. Noch bemerkenswerter: 43 Prozent ziehen inzwischen in Erwägung, sich ganz aus staatlichen Aufträgen zurückzuziehen.
BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnete das Gesetz als "überzogenen Eingriff". Es werde Investoren abschrecken und ein Signal für staatliche Überregulierung setzen, argumentierte er. Der Bundesrat beriet zwar am Freitag über das TTG, doch eine separate Zustimmung der einzelnen Bundesländer war nicht erforderlich.
Das TTG ist nun in Kraft getreten und verlangt von Unternehmen, die sich um Bundesprojekte bewerben, die Einhaltung der Tarifvorgaben. Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der befragten Firmen einen Rückzug aus öffentlichen Ausschreibungen erwägt, bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz auf die Beteiligung an Vergabeverfahren auswirken wird. Da Verstöße zum Ausschluss führen können, könnten Nichtbeachtung der Regeln langfristige Folgen für die Unternehmen haben.






