Terrassengebühren: Warum manche Städte 1.000 Euro verlangen – andere gar nichts
Oscar KabusTerrassengebühren: Warum manche Städte 1.000 Euro verlangen – andere gar nichts
Eine neue Umfrage offenbart erhebliche Unterschiede bei den Terrassengebühren in deutschen Kommunen. Während einige Städte die Abgaben komplett abgeschafft haben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro für Außenflächen in der Gastronomie. Die Debatte über diese Gebühren gewinnt an Fahrt – mit Forderungen nach mehr Zurückhaltung seitens der lokalen Behörden.
Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben – haben die Terrassengebühren vollständig gestrichen. Gleichzeitig zahlen Gastwirte in Wernigerode mit 1.163 Euro für eine Standardfläche von 25 m², die von Mai bis September genutzt wird, die höchsten Abgaben. Diese hohe Gebühr folgt auf eine Anpassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023.
Auch Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) erheben überdurchschnittliche Gebühren von 750 bzw. 700 Euro. Am unteren Ende der Skala liegt Schönebeck mit nur 52 Euro, gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Im Durchschnitt beträgt die Gebühr für eine attraktive Innenstadtlage 328 Euro.
Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, argumentiert, dass ein Verzicht auf diese Abgaben die Außengastronomie beleben und die Innenstädte wiederbeleben könnte. Die Analyse des Verbandes zeigt, dass die Einnahmen aus Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte ausmachen – ihr Wegfall hätte also kaum finanzielle Auswirkungen.
Aktuell erhebt jede fünfte befragte Kommune keine Gebühren für Außenflächen. Angesichts des geringen Haushaltseffekts könnte der Druck, diese Kosten zu senken oder abzuschaffen, die Politik für die Außengastronomie neu prägen. Die deutlichen Unterschiede bei den Gebühren spiegeln die verschiedenen lokalen Ansätze wider, mit denen die Gastronomie unterstützt wird.






