Verkehrsminister stärken Bahn-Sicherheit – doch Zweipersonen-Regel scheitert
Reinhild HänelVerkehrsminister stärken Bahn-Sicherheit – doch Zweipersonen-Regel scheitert
Verkehrsminister unterstützen neue Sicherheitsmaßnahmen im Schienennetz – Zweipersonen-Besatzung abgelehnt
Die Verkehrsminister der Länder haben neue Sicherheitsvorschriften für das deutsche Bahnnetz befürwortet, lehnen aber die Forderung nach einer verpflichtenden Zweipersonen-Besatzung in Zügen ab. Die Entscheidung folgt einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter und wachsenden Sorgen um die Sicherheit des Personals. Unterdessen hat die Deutsche Bahn Körperkameras für Mitarbeiter eingeführt und weitere Schutzmaßnahmen verschärft.
Auf ihrer jüngsten Konferenz setzten sich die Verkehrsminister mit den zunehmenden Sicherheitsproblemen im Personenverkehr auseinander. Zwar beschlossen sie ein bundesweites Verbot von Waffen und Messern in Zügen und Bahnhöfen, wiesen jedoch die Gewerkschaftsforderung nach einer durchgängigen Zweipersonen-Besatzung zurück. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte diese Maßnahme nach der Tötung eines Zugbegleiters bei einem Angriff zu Beginn dieses Jahres vehement gefordert.
EVG-Chef Martin Burkert kritisierte die Haltung der Minister scharf und warnte, dass die Gewalt gegen Beschäftigte ohne strengere Personalvorgaben weiter zunehmen könnte. Seiner Ansicht nach bleiben allein arbeitende Mitarbeiter trotz anderer Sicherheitsverbesserungen besonders gefährdet.
Die Deutsche Bahn hat bereits reagiert und Kundenbetreuer mit Körperkameras ausgestattet. Zudem wurden die Ausweiskontrollen für Fahrkartenprüfer abgeschafft, um Konfliktsituationen zu entschärfen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder prüft nun die Wirksamkeit dieser Schritte und berät mit Behörden über eine verstärkte Videoüberwachung in Bahnhöfen. Eine umfassende Bewertung soll bis Ende April vorliegen.
Bisher hat noch kein Bundesland offiziell Stellung zu der Ablehnung der verpflichtenden Zweipersonen-Besatzung für Triebfahrzeugführer bezogen.
Mit der Ablehnung der Zweipersonen-Regelung bleiben die Forderungen der EVG vorerst unerfüllt. Die neuen Sicherheitsinstrumente der Deutschen Bahn, darunter die Körperkameras, bleiben jedoch in Kraft, während die Behörden ihre Wirkung evaluieren. Weitere Gespräche zu Bahnhhofsicherheit und Personalschutz sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.






