YouTuber Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Untersuchung
Reinhild HänelYouTuber Ewiges Leben wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Untersuchung
Zwei deutsche christliche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, stehen wegen eines Videos unter strafrechtlicher Untersuchung, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren. Die beiden betreiben den Kanal Ewiges Leben, auf dem sie über Glaubensfragen und gesellschaftliche Themen diskutieren. Die Hamburger Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie religiöse Überzeugungen beleidigt haben.
Anfang 2024 luden Niko und Tino ein Video mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden hoch, in dem sie islamischen Lehren vorwarfen, Hass und Gewalt zu fördern. Tino behauptete in den Aufnahmen, der Islam bringe „keinen Frieden, keine Freude und kein Leben“ und stehe stattdessen für „Hass, Macht und Mord“. Das Video enthielt zudem Ausschnitte von Protesten, bei denen Personen zu Hass gegen Israel aufstachelten oder Anschläge feierten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete die Ermittlungen nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt. Die Beamten prüfen, ob die Aussagen der YouTuber den öffentlichen Frieden stören oder eine Glaubensgemeinschaft unrechtmäßig angreifen könnten. Nikos Anwalt, Marco Wingert, fordert die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, das Video habe lediglich christliche Überzeugungen zum Ausdruck gebracht.
Auch die Christliche Polizeivereinigung hat sich zu Wort gemeldet und das Recht des Duos auf freie Meinungsäußerung verteidigt. Kritiker der Ermittlungen werfen der Justiz vor, sie zeige Widersprüche in der Anwendung der Meinungsfreiheit in Deutschland auf – einige behaupten, das System behandle verschiedene Religionen ungerecht.
Der Fall bleibt vorerst offen, während die Staatsanwaltschaft abwägt, ob das Video rechtliche Grenzen überschritten hat. Bei einer Verurteilung drohen Niko und Tino Strafen wegen Verletzung der deutschen Gesetze zum Schutz religiöser Bekenntnisse. Das Urteil könnte Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft sein.






