22 April 2026, 20:33

Freispruch für Journalist Jonas Müller nach monatelangem Rechtsstreit um Social-Media-Posts

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon auf einem Podium, mit einem Banner im Hintergrund und einer Menge davor, wahrscheinlich zu einem Regierungsverbot von sozialen Medien.

Freispruch für Journalist Jonas Müller nach monatelangem Rechtsstreit um Social-Media-Posts

Der Journalist Jonas Müller ist nach einem langwierigen Rechtsstreit von dem Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren ein und beendete damit die Ermittlungen zu zwei seiner Beiträge in sozialen Medien. Müller, der den ÖRR-Blog betreibt, hatte sich wegen Äußerungen über Hamado Dipama, eine Person des öffentlichen Lebens mit Flüchtlingsstatus, verantworten müssen.

Der Streit begann mit zwei Postings auf X (ehemals Twitter), in denen Müller Dipamas Flüchtlingsstatus infrage stellte. Im ersten Beitrag verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post, der weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnete. Im zweiten äußerte er Zweifel daran, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre. Müller betonte stets, dass beide Beiträge sachlich richtig und nicht ehrverletzend seien.

Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend und finanziell aufwendig. Er kritisierte das Justizsystem, das Beschuldigte oft mit hohen Anwaltskosten belaste, während die Auslagen von Anzeigenden in der Regel vom Staat übernommen würden. Zur Unterstützung seiner Verteidigung hatten Unterstützer eine Notfall-Spendenkampagne gestartet, die 15.000 Euro einbrachte.

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Der Journalist wies Vorwürfe zurück, das Verfahren sei eine Vergeltung für seine Medienkritik. Er begrüßte die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft als Erleichterung nach Monaten der Ungewissheit.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung fürchten. Das Ergebnis beseitigt zwar die akute Gefahr einer Verurteilung, wirft aber weitergehende Fragen zur Fairness in Beleidigungsklagen auf. Die durch Crowdfunding gesammelten Mittel sollen nun seine ausstehenden Anwaltskosten decken.

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