Neue Friedhofsatzung: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei Bestattungskosten
Tatjana ReinhardtNeue Friedhofsatzung: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei Bestattungskosten
Überarbeitete Friedhofsatzung steht zur Abstimmung im Stadtrat
Am 29. April 2026 soll eine überarbeitete Friedhofsatzung im Stadtrat zur Abstimmung stehen. Die Änderungen zielen darauf ab, ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die Bestattungsdienste der Stadt zu schaffen. Die Anpassungen betreffen Gebühren, Graboptionen sowie neue Regelungen für bedürftige Familien.
Mit der Vorlage sollen die Kosten an die Inflation angepasst und die Kostendeckung für Verwaltungs- und Bestattungsleistungen verbessert werden. Derzeit deckt die Aufbahrungshalle lediglich 40 Prozent ihrer Betriebskosten – dieser Anteil soll auf 60 Prozent steigen. Trotz einiger Gebührenerhöhungen werden bestimmte Nutzungsentgelte im neuen System sogar sinken.
Die Preise für Grabstellen werden zwar steigen, doch die Stadt wird weiterhin einen Teil der Kosten übernehmen. Urnenrasengräber erlauben künftig die Beisetzung von zwei Urnen, und Angehörige dürfen individuelle Grabzeichen anbringen. Zudem entsteht ein neuer Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstorben sind –, für den trauernde Eltern keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
Durch die Änderungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Die Verantwortlichen betonen, dass die Neuregelungen finanzielle Verantwortung mit der weiteren Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger verbinden.
Bei einer Zustimmung tritt die aktualisierte Satzung noch 2026 in Kraft. Die Stadt erwartet, dass die Maßnahmen die Friedhofsfinanzierung stabilisieren, während essenzielle Dienstleistungen bezahlbar bleiben. Nutzer der Einrichtungen werden je nach Leistung sowohl höhere als auch niedrigere Gebühren zahlen.






