Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte strenger zu ahnden
Die Justizministerin will erreichen, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher können solche Taten unter Umständen milder bestraft werden – selbst wenn sie auf frauenfeindlichen Beweggründen beruhen.
Nach aktuellem Recht werden Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang teilweise bereits als Mord geahndet. Doch nicht alle geschlechterbasierten Fälle erhalten diese Einstufung, was zu unterschiedlichen Strafmaßen führt. Hubigs Entwurf zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Motive explizit als Mordmerkmal definiert werden.
Entscheidend ist die Strafhöhe: Ein Mordurteil ermöglicht lebenslange Haft, während Totschlag deutlich niedrigere Höchststrafen nach sich zieht. Wird die Reform verabschiedet, müssten Täter, die eine Frau allein wegen ihres Geschlechts töten, automatisch mit einer Mordanklage rechnen.
Die Bundesregierung argumentiert, die Neuregelung schaffe Rechtssicherheit und bringe das deutsche Strafrecht näher an internationale Standards im Kampf gegen Femizide und geschlechterbasierte Gewalt. Die geplante Änderung würde die strafrechtliche Bewertung solcher Taten grundlegend reformieren: Künftig müssten sie konsequent als Mord verfolgt werden – mit den höchsten möglichen Strafen. Der Vorstoß ist Teil einer breiteren Initiative, um systemische Defizite bei der juristischen Aufarbeitung geschlechtsspezifischer Gewalt zu beheben.






