Koblenz führt 2024 strengere Reisebestimmungen für Kinder ein
Neue Reisebestimmungen für Kinder treten in Koblenz ab 2024 in Kraft
Ab Beginn des Jahres 2024 gelten in Koblenz neue Reisevorschriften für Kinder. Säuglinge und Kleinkinder benötigen künftig ein gültiges Ausweisdokument – entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Eltern müssen diese Dokumente daher rechtzeitig vor der Reise beantragen.
Keine Kinderreisepässe mehr ab 1. Januar 2024 Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Stattdessen müssen Eltern für ihre Kinder einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Koblenzer Bürger müssen hierfür einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren – eine Bearbeitung ohne Voranmeldung ist nicht möglich.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung Die benötigten Unterlagen für den Termin sind auf der Website des Bürgeramts unter www.buergeramt.koblenz.de aufgelistet. Das Auswärtige Amt bietet zudem unverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen verschiedener Reiseziele an.
Bearbeitungszeiten beachten Nach der Antragstellung dauert die Bearbeitung einige Zeit: Die Bundesdruckerei benötigt derzeit bis zu fünf Wochen für die Herstellung neuer Ausweisdokumente. Die fertigen Pässe oder Personalausweise können dann etwa zwei bis fünf Wochen nach der Beantragung im Bürgeramt abgeholt werden. Je nach Kapazität können täglich zusätzliche Terminslots freigeschaltet werden.
Frühzeitige Planung ist entscheidend Die Änderungen bedeuten, dass ab dem kommenden Jahr alle Kinder für Reisen ein gültiges Ausweisdokument benötigen. Eltern sollten aufgrund der Bearbeitungszeiten und der Terminvergabe rechtzeitig handeln – ohne vorherige Buchung wird der Antrag in Koblenz nicht entgegengenommen.






