Musterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?
Tatjana ReinhardtMusterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerlichen Regelungen zur Rundfunkbeitragspflicht (GEZ) auf den Prüfstand. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht, die klären soll, ob Millionen Haushalte den Beitrag als Steuerabzug geltend machen können.
Ein Steuerzahler hatte versucht, rund 220 Euro Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab – woraufhin der Betroffene rechtliche Schritte einleitete. Der Steuerzahlerbund argumentiert nun, der Beitrag müsse als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Falls das Gericht den Klägern recht gibt, hätte das Urteil Auswirkungen auf alle Beitragszahler. Die Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro jährlich sparen, Spitzenverdiener mit dem höchsten Satz sogar fast 93 Euro. Der genaue Vorteil wäre von der persönlichen Situation abhängig.
Ein Erfolg der Klage würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuerlast durch den Abzug des GEZ-Beitrags zu mindern. Das Ergebnis des Verfahrens könnte Millionen Haushalte in Deutschland betreffen. Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob der Beitrag die Voraussetzungen für eine steuerliche Entlastung erfüllt.






