Neues Gesetz: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen Pflicht
Eileen SontagNeues Gesetz: Elektronische Arbeitszeiterfassung wird für Unternehmen Pflicht
Das deutsche Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Dieser Schritt folgt Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Arbeitgeber müssen künftig die täglichen Beginn- und Endzeiten sowie die Gesamtstundenzahl jedes Mitarbeiters dokumentieren.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Belegschaft elektronisch aufzeichnen müssen. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Einsicht in ihre erfassten Arbeitszeiten zu verlangen. Unternehmen in Koblenz und bundesweit müssen sich auf die Umsetzung dieser Vorgaben vorbereiten.
Größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten haben ein Jahr Zeit, um die Regelungen umzusetzen. Betriebe mit 50 bis 250 Mitarbeitern erhalten zwei Jahre, während Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten fünf Jahre für die Einführung der Änderungen haben. Durch Tarifverträge können Ausnahmen vereinbart werden, und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sind von der Pflicht ausgenommen.
Das Gesetz führt strengere Vorgaben zur elektronischen Zeiterfassung für Arbeitgeber ein. Die Fristen für die Umsetzung variieren je nach Unternehmensgröße. Ausnahmen gelten für sehr kleine Betriebe sowie für Unternehmen, die unter Tarifverträge fallen.






