Falsche Wahlfälschungsvorwürfe in Baden-Württemberg: Wie ein Video die Debatte entfachte
Oscar KabusFalsche Wahlfälschungsvorwürfe in Baden-Württemberg: Wie ein Video die Debatte entfachte
Falsche Vorwürfe der Wahlfälschung bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg verbreiten sich online nach viraler Verbreitung eines irreführenden Videos mit Journalist Peter Hahne
Ein auf der Plattform X (ehemals Twitter) weit verbreiteter Ausschnitt suggerierte fälschlicherweise, Hahne habe Manipulationen zugunsten der rechtspopulistischen AfD aufgedeckt. Die Behörden bestätigten inzwischen, dass es keine Belege für Wahlbetrug gibt.
Auslöser der Kontroverse war ein Video des YouTube-Kanals Nachrichten Aktuell, in dem Hahne vorgeworfen wurde, falsch gezählte Stimmen für die AfD enthüllt zu haben. Obwohl der Clip später gelöscht wurde, hatte sich die Behauptung bereits verbreitet. Der prorussische Account "Daniel Gugger" verstärkte die Falschmeldung, indem er die manipulierte Aufnahme auf X teilte.
Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 12. März gab es keine Fälle von Wahlfälschung. Der Landeswahlleiter bestätigte dies am 25. März und betonte, dass bei der Briefwahl keine Anzeichen für Manipulationen vorlägen. Die endgültigen Wahlergebnisse wurden offiziell am 27. März veröffentlicht.
Nach Landesrecht können Wähler die Gültigkeit der Wahl noch anfechten. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses können sie beim Landtag von Baden-Württemberg einen Wahlprüfungsantrag einreichen. Liegen konkrete Beweise für Unregelmäßigkeiten vor, prüft der Wahlausschuss des Landtags, ob eine Neuauszählung oder sogar die Annullierung der Wahl erforderlich ist.
Hahne selbst war am Wahltag in der Sendung Tichys Einblick zu Gast, äußerte sich jedoch nicht zu Betrugsvorwürfen. Dennoch hielten sich gefälschte Zitate, die ihm – ebenso wie Persönlichkeiten wie Markus Krall und Tino Chrupalla – entsprechende Aussagen unterstellten, hartnäckig in sozialen Medien.
Die Landeswahlbehörde fand keine Hinweise auf Wahlmanipulation in Baden-Württemberg. Wähler behalten zwar das Recht, das Ergebnis anzufechten – allerdings nur bei Vorlage klarer Belege für Fehlverhalten. Das irreführende Video mit Peter Hahne bleibt trotz fehlender Faktenbasis weiterhin online.






