Taylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Reinhild HänelTaylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Taylor Swifts Firma meldet Markenrechte an Stimme und Bild an
Die Firma von Taylor Swift hat drei Markenanmeldungen eingereicht, um ihre Stimme und ihr Bild zu schützen. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Bedenken in der Unterhaltungsbranche über unautorisierte, KI-generierte Inhalte. Rechtsexperten beobachten nun gespannt, wie diese Anmeldungen das Markenrecht im digitalen Zeitalter prägen könnten.
Die Anträge wurden am 24. April 2023 von TAS Rights Management, Swifts Unternehmen, eingereicht. Der auf geistiges Eigentum spezialisierte Anwalt Josh Gerben hatte die Einreichungen als Erster entdeckt. Zwei der Anmeldungen betreffen Klangmarken für ihre Stimme, darunter die Phrasen "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Die dritte schützt ein bestimmtes Foto der Sängerin.
Swifts Entscheidung fällt nach mehreren Fällen, in denen ihr Abbild ohne Erlaubnis für KI-generierte Fälschungen genutzt wurde – darunter Deepfake-Pornografie und unautorisierte Nachbildungen durch Meta-KI-Chats. Ihr Vorgehen ähnelt einer Strategie des Schauspielers Matthew McConaughey, dessen Anwälte 2025 vergleichbare Markenrechte sicherten.
Bisher deckt das Markenrecht nicht generell das Erscheinungsbild, die Stimme oder die Persönlichkeit einer Person ab. Die neuen Anmeldungen testen nun, ob Marken Prominente vor KI-Missbrauch schützen können. Gerichte haben diesen Ansatz im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz bisher noch nicht abschließend geprüft.
Die Anträge spiegeln einen größeren Trend wider: Immer mehr Künstler suchen rechtlichen Schutz vor den Risiken durch KI. Sollten Swifts Marken durchkommen, könnten sie einen Präzedenzfall schaffen, wie Persönlichkeiten ihre Identität verteidigen. Das Ergebnis könnte künftige Fälle beeinflussen, in denen Technologie und geistiges Eigentum aufeinandertreffen.






