Presserat scheitert an klaren Grenzen zwischen Berichterstattung und versteckter Werbung

Reinhild Hänel
Reinhild Hänel
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Eine Zeitungsvorderseite mit mehreren Anzeigen und Schlagzeilen.Reinhild Hänel

Presserat scheitert an klaren Grenzen zwischen Berichterstattung und versteckter Werbung

Der Deutsche Presserat steht erneut in der Kritik, diesmal wegen seiner Handhabung von Beschwerden über Schleichwerbung. Aktuelle Entscheidungen zeigen inkonsistente Maßstäbe bei der Abgrenzung zwischen zulässiger Berichterstattung und versteckter Werbung. Zwei Fälle – einer mit McDonald’s, ein weiterer mit Starbucks – verdeutlichen die verschwommenen Grenzen in der Presseethik.

Eine Zeitung wurde gerügt, weil sie einen ausführlichen Artikel über den neuen "Big Rösti"-Burger von McDonald’s veröffentlicht hatte. Der Presserat urteilte, dem Beitrag habe es an journalistischer Rechtfertigung gefehlt, da er eher wie Werbung als wie eine Nachricht gewirkt habe. Laut Ziffer 7 des Pressekodex muss redaktioneller Inhalt klar von werblichen Inhalten getrennt bleiben.

Eine andere Publikation erhielt eine Missbilligung für einen umfangreichen Bericht über die Eröffnung einer Starbucks-Filiale. Der Rat sah darin Schleichwerbung, obwohl keine direkte Bezahlung vorlag. Gleichzeitig beanstandete dieselbe Institution einen Artikel über ein neu eröffnetes Bordell in Wolfsburg nicht – mit der Begründung, dieser diene dem öffentlichen Interesse. Die Unterscheidung scheint vom Thema abzuhängen: Berichte über Bordelle werden oft erlaubt, weil sie mit illegalen oder ausbeuterischen Praktiken verbunden sein können, etwa bei undokumentierten Migrant:innen, die Razzien fürchten müssen. Alltägliche kommerzielle Aktivitäten wie Café-Eröffnungen gelten dagegen als zu banal für eine Nachrichtenwert – es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit übergeordneten Themen.

Der Presserat betont, er lege das öffentliche Interesse nicht im Voraus fest, sondern reagiere auf Debatten nach der Veröffentlichung. Zwar bleibt es Journalisten unbenommen, Produkte zu loben – doch darf der Eindruck einer stillschweigenden Absprache vermieden werden. Kritiker werfen dem Gremium vor, mit seinen Entscheidungen willkürliche Grenzen zu ziehen und Verlage im Unklaren darüber zu lassen, was noch als zulässige Berichterstattung gilt.

Die Aufgabe des Presserats besteht darin, journalistische Grundsätze zu wahren und Schleichwerbung zu verhindern. Doch seine jüngsten Urteile offenbaren Grauzonen bei der Frage, was als öffentliches Interesse gilt. Verlage sehen sich weiterhin mit der Unsicherheit konfrontiert, wo die redaktionelle Freiheit endet und versteckte Werbung beginnt.

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